Widerrufsbelehrung

Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

Da es sich bei den angebotenen Kursen um Veranstaltungen mit festem Termin (Datum und Uhrzeit) handelt, besteht für diese Buchungen kein Widerrufsrecht.

Mit der Buchung eines solchen Kurses erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ein Widerrufsrecht ausgeschlossen ist.